Witwerpension

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit wird in diesem Kapitel nur die Witwenpension/Witwerpension beschrieben. Die Ausführungen gelten jedoch gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner.

Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz