Rundfunkgebühren-Befreiung, Fernsprechentgelt-Zuschuss, EAG-Kostenbefreiung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundsfunkgebühren beantragt werden. Zusätzlich sind eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und eine Kostenbefreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrages sowie des Grüngas-Förderbeitrages (EAG-Kostenbefreiung) über die GIS möglich.
Wenn die antragstellende Personen einen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen an die GIS geschickt hat, erhält sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Bescheid/Gutschein mit einer Befreiung oder Zusschussleistung für maximal fünf Jahre. Bei Stattgabe des Zuschusses zum Fernsprechentgelt ist ein übermittelter Gutschein an den Telefonanbieter (aufgelistet auf der Website der GIS) weiterzuleiten.
Werden die Voraussetzungen einer Rundfunkgebühren-Befreiung erfüllt, müssen Haushalte weder die Erneuerbaren-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie den Grüngas-Förderbeitrag (EAG-Kostenbefreiung) bezahlen. Ob Rundfunkempfangsgeräte bei der GIS gemeldet wurden oder nicht, ist dafür nicht relevant. Eine Kostenbefreiung ist auch für Haushalte mit geringem Haushaltsnettoeinkommen möglich, denen mangels Anspruchsgrundlage keine Rundfunkgebühren-Befreiung zusteht.
Voraussetzungen
Wer einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf EAG-Kostenbefreiung stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers, also das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Außerdem müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Pflegegeld
- Pension
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
- Studienbeihilfe
- Sozialhilfe/Mindestsicherung oder Ähnliches
Pauschalbetrag für Mietaufwand in Höhe von 140 Euro: Dieser wird automatisch als Abzugsposten für den Wohnaufwand angesetzt, wenn bei Antragstellung:
- keine Angabe erfolgt
- kein Rechtsverhältnis nach dem Mietrechtsgesetzes, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz oder anderen vergleichbaren mieterschützenden Gesetzen besteht (Beispiel: Eigenheim).
Zuständige Stelle
Das Gebühren Info Service (→ GIS)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie der Bestätigung der Meldung aller Personen im Haushalt
- Aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
- Für Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen des Arbeitsmarktservice: zusätzlich
- Taggeldbestätigung bzw. Bescheinigung des AMS
- Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen: zusätzlich
- Aktuelles fachärztliches Attest
- Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
(Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen können nur die Gebührenbefreiung der Fernsehempfangseinrichtungen und/oder eine Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten beantragen.)
- Für Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbezieher: zusätzlich
- Aktueller Kontoauszug bzw. Pflegegeldbescheid
- Ggf. Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministeriumservice zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl. Nachweis über die Höhe der Ausgaben
- Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Pensionistinnen/Pensionisten: zusätzlich
- Aktueller Kontoauszug bzw. Pensionsbescheid
- Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Bezieherinnen/Bezieher der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld: zusätzlich
- Nachweis über den Bezug der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Leistungsbezieher aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit: Bezug der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Rezeptgebührenbefreiung) zusätzlich
- Nachweis der Bescheiigung über den Bezug der Grundversorgung
- Kopie des Zuweisungsbescheids
- Nachweis der Rezeptgebührenbefreiung
- Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Mindestsicherungsempfängerinnen/Mindestsicherungsempfänger: zusätzlich
- Kopie der Leistungen aus der Sozialhilfe, der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Bedürftigkeit z.B. Bescheid er Mindessicherung
- Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Für Studierende, Schülerinnen/Schüler: zusätzlich
- Kopie des Studienbeihilfebescheides bzw. der Schülerbeihilfe
- Fortsetzungsbestätigung
- Angabe über finanzielle Unterstützung seitens Familienangehöriger und Dritter, hierzu zählt auch die Familienbeihilfe
- Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
Das Antragsformular liegt bei Filialen der Raiffeisenbank, in den Gemeindeämtern, den Magistratischen Bezirksämtern in Wien, den Servicestellen der Stadt Graz oder direkt beim GIS auf. Auf der Seite des GIS können Sie mittels einer Abfrage ermitteln, wo das Formular in Ihrer Nähe erhältlich ist. Das ausgefüllte Formular ist mit allen notwendigen Unterlagen an folgende Adresse zu senden: GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien oder kundenservice@gis.at
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Befreiungs-Rechner (→ GIS)
- Fernsprechentgelt-Zuschuss (→ GIS)
- Befreiung von den Rundfunkgebühren (→ GIS)
- Kontakt/Abfrage über den Erhalt des Antragsformulars (→ GIS)
Rechtsgrundlagen
- Rundfunkgebührengesetz (RGG)
- ORF-Gesetz (ORF-G)
- Fernmeldegebührengesetz (Fernmeldegebührenordnung)
- Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG)
- Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
- EAG-Befreiungsverordnung
Zum Formular
- GIS - Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten und/oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten
- GIS - Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags und des Grüngas-Förderbeitrags
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion