Begutachtungsentwurf: Elektrizitätswirtschaftsgesetz u.a.
Ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) sollen erlassen und das Energie-Control-Gesetz geändert werden. Ziel soll dabei unter anderem sein, der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft kostengünstigen Strom, insbesondere solchen aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem hohen Versorgungssicherheitsniveau zur Verfügung zu stellen. Zudem soll zur Erreichung der Ziele des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beigetragen werden.
- Beginn der Begutachtung: 7. Juli 2025
- Ende der Begutachtung: 15. August 2025
- Beteiligung möglich bis: 18. August 2025
- Geplantes Inkrafttreten: im Jahr 2025 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt
Ziele
- Modernisierung des elektrizitätswirtschaftlichen Regelungssystems und Anpassung an neue Entwicklungen
- Verbesserung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich
- Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
- Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
- Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
- Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut
Inhalt
- Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
- Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
- Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
- Einführung des Rechts auf guten Kundenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
- Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät, verkürzte Installations- und Aktivierungsfrist
- Überarbeitung der Standardeinstellungen für intelligente Messgeräte
- Einführung des Begriffs des "aktiver Kunde"
- Ermöglichung der Last- und Einspeisesteuerung
- Erweiterung des Anwendungsbereiches von Direktleitungen
- Ermöglichung von gemeinsamer Energienutzung (Energy Sharing)
- Erleichterungen für die gemeinsame Energienutzung
- Ermöglichung des Eigentums, der Errichtung, der Verwaltung sowie des Betriebs von Energiespeicheranlagen und Ladepunkten durch Netzbetreiber
- Weitgehende Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen
- Gesetzliche Vorgaben für Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
- Einführung einer Pflicht zur Anzeige neuer Betriebsmittel
- Ermöglichung des flexiblen Netzzugangs durch Vorgabe einer netzwirksamen Leistung
- Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz
- Einführung des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs
- Einführung der marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsleistungen und nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
- Regelung des Verfahrens zur Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
- Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
- Definition von Energiearmut inklusive Indikatoren, unterstützungswürdige Haushalte
- Einführung eines gestützten Preises für begünstigte Haushalte
- Einführung eines verpflichtenden Risikoberichts für Energieversorger
- Verpflichtende Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen und Möglichkeit der Spitzenkappung
- Einführung standardisierter Messkonzepte und Abrechnungspunkte für komplexe Anordnungen von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden soll, steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. Der Elektrizitätsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems und der Entwicklung neuer Technologien vollzieht sich ein Prozess der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung, der neue Marktakteure schafft.
Ziel der neuen Vorschriften soll es sein, die Marktregeln an diese Gegebenheiten anzupassen und so – durch die Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) – zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaziele beizutragen, insbesondere dem Ziel, den Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 Prozent national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.
Das vorliegende Gesetzespaket enthält jene legistischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/944 in der überarbeiteten Fassung Richtlinie (EU) 2024/1711 vollständig umzusetzen und das nationale Elektrizitätsrecht an die unionsrechtlichen Entwicklungen anzupassen. Darüber hinaus sollen bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigt werden und harmonisierte Regelungen durch die weitestgehende Vermeidung der doppelstöckigen Umsetzung über Grundsatz- und Ausführungsgesetze geschaffen werden.