Finanzielle Unterstützung in Notsituationen

Familienbeihilfe

Die Person, bei der die Kinder leben, hat grundsätzlich auch Anspruch auf die Familienbeihilfe. Stellen Sie den Antrag an das Finanzamt Österreich.

Weitere finanzielle Unterstützungen

  • Karitative Organisationen (z.B.Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe) können eventuell mit Geld- oder Sachspenden (Kleider, Möbel etc.) aushelfen.
  • Das Bundeskanzleramt bietet unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Überbrückungshilfen zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation.
  • Der Weisse Ring gewährt finanzielle Hilfe in Notfällen nach Straftaten (z.B. mittels Unterstützung, Darlehen). Die Mittel werden zum Teil zweckgebunden vergeben.
Tipp:

Über weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten von staatlichen Stellen informieren Frauenberatungsstellen sowie Familienberatungsstellen oder Jugendämter.

Letzte Aktualisierung: 28.02.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung