Begriffe mit G

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Geschworene

Geschworene und Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter. Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten. Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage. Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt. Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.
Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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