Neuausstellung eines Identitätsausweises

Allgemeine Informationen

Hinweis

Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.

Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:

  • Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
  • Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Zuständige Stelle

Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

Erforderliche Unterlagen

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Rechtsgrundlagen

§ 35aSicherheitspolizeigesetz (SPG)

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres