Senkung der Gebühren bei elektronischen Anträgen mittels Handy-Signatur und kartenbasierter Bürgerkarte

Seit 1. Jänner 2016 sind die Gebühren u.a. für folgende Verfahren bei elektronischer Antragstellung mittels Handy-Signaturkartenbasierter BürgerkarteID Austria oder EU Login um 40 Prozent ermäßigt.

Hinweis

Die Gebührenermäßigung kommt zur Anwendung, wenn der Antrag unter Verwendung der Handy-Signaturkartenbasierten BürgerkarteID Austria oder EU Login erstellt und signiert wurde, auch wenn er in der Folge im Wege einer E-Mail übermittelt wird.

Diese Tabelle gibt die Gebühren für die Verfahren bei elektronischer Antragstellung wieder.
VerfahrenAntragsgebührNeue Antragsgebühr bei
elektronischer Einbringung
Strafregisterbescheinigung – Antrag auf Ausstellung14,30 Euro8,60 Euro
Meldebestätigung14,30 Eurogebührenfrei
Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen14,30 Eurogebührenfrei
Registerauszug Geburt (Geburtenbuch – Abschrift)14,30 Euro8,60 Euro
Geburtsurkunde/Geburtsurkunde international14,30 Euro8,60 Euro
Staatsbürgerschaftsnachweis14,30 Euro8,60 Euro
Namensänderung – Antrag14,30 Euro8,60 Euro
Heiratsurkunde/Heiratsurkunde international14,30 Euro8,60 Euro
Ehebuch - Abschrift14,30 Euro8,60 Euro
Sterbeurkunde/Sterbeurkunde international14,30 Euro8,60 Euro
Registerauszug Tod (Sterbebuchabschrift)14,30 Euro8,60 Euro
Baubewilligung14,30 Euro8,60 Euro
Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen