Handy-Signatur und kartenbasierte Bürgerkarte – Allgemeines
Die Bürgerkartenfunktion ist in zwei Formen verfügbar:
- Handy-Signatur: zur Nutzung der Handy-Signatur ist ein empfangsbereites Mobiltelefon notwendig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen Mobiltelefonen und ist kostenlos.
- Kartenbasierte Bürgerkartenfunktion: Zur Verwendung einer Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion wird ein Kartenlesegerät benötigt.
Hinweis
Alle seit 1. Oktober 2019 neu ausgegebenen e-cards verfügen über keine Bürgerkartenfunktion mehr.
Beide Formen der Bürgerkarte können als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden, sie sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Damit können Dokumente oder Rechnungen digital signiert werden.
Unabhängig von der Form der Bürgerkarte bietet diese zahlreiche Vorteile:
- Kostenfreie Nutzung: die Nutzung von Handy-Signatur und e-card als Bürgerkarte ist völlig kostenlos
- Zeitersparnis: sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können dadurch Amtswege rasch und einfach erledigen
- Hohe Sicherheit: ausschließlich die korrekte Kombination der beiden Faktoren Wissen (PINbzw. Passwort) und Besitz (e-card bzw. Handy) ermöglicht eine erfolgreiche Anmeldung (Login) an einem Service oder eine elektronische Unterschrift
- Datenschutz: kryptographische Verfahren verhindern den zentralen Zugriff auf sensible Daten
- Komfort: Services von Verwaltung und Wirtschaft können mit der gleichen Methode genutzt werden, die unzähligen Benutzerkennungen sind damit Vergangenheit
Ausführliche Informationen auf oesterreich.gv.at
- Aktivierung der Handy-Signatur
- Nutzung der Handy-Signatur
- Nutzung der kartenbasierten Bürgerkarte
- Hilfe bei Problemen – Handy Signatur
- Hilfe bei Problemen – kartenbasierte Bürgerkarte
Zusätzliche Informationen
Letzte Aktualisierung: 17. April 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen