Erbschaftssteuer

Aktuell fällt für Erbfälle keine Erbschafts- und Schenkungssteuer an, es besteht jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (USP).

Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten.

Last update: 01.01.2026
Responsible for the content:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer