Berufsbildende höhere Schulen
Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.
Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).
Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.
Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.
Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), der in der Gewerbeordnung geregelt ist, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.
Hinweis
Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.
Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.
Schulstufe | 9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr) |
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Voraussetzungen | Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule) Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Beim Besuch einer berufsbildenden höheren Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig. |
Dauer | Fünf Jahre |
Einstufung |
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Inhalte |
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Schulforme |
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Abschluss | Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen) |
Weiterführende Links
- Informationen über berufsbildende höhere Schulen (→ BMBWF)
- Berufsbildende Schulen in Österreich (→ BMBWF)
- Informationen zur Oberstufe NEU
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung