Berufsbildende höhere Schulen

Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), der in der Gewerbeordnung geregelt ist, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

Hinweis

Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

Berufsbildende höhere Schule
Schulstufe

9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

Voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Beim Besuch einer berufsbildenden höheren Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.
Dauer

Fünf Jahre

Einstufung
  • ISCED Stufe:  5
  • NQR: V
Inhalte
  • Fundiertes Allgemeinwissen
  • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
  • Praxisbezogene Ausbildung
Schulforme
  • Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt
    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststofftechnik, Lebensmitteltechnologie, Life Science und Sport, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik, Technik in Medizin, Wirtschaftsingenieure
  • Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation
    Höhere Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung
    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Modewirtschaft und Bekleidungsindustrie
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte
  • Höhere Lehranstalt für Tourismus
    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B.: 
    Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement, Digitales Marketing
  • Handelsakademie
    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business, Management, Controlling und Accounting, Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)
    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie - Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie - European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie - Industrial Business
    • Handelsakademie - Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Führung und Sicherheit
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen. Schulautonome Vertiefungen u.a.: Dritte lebende Fremdsprache, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft, Kulturtouristik, Fremdsprachen.
  • Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft
    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement.
    Schulschwerpunkte u.a: Ökosoziales Produktmanagement, Informations- und Umweltmanagement.
  • Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
    Ausbildung zur Kindergärtnerin/zum Kindergärtner bzw. zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen mit der Möglichkeit der zusätzlichen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Horten.
  • Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
    Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen an Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche und in der außerschulischen Jugendarbeit.
Abschluss

Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
(Doppelqualifikation)

 

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. April 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung