Leben in der Gemeinde Gratwein-Straßengel

Hinweis

Die Gemeinden Eisbach, Gratwein, Gschnaidt und Judendorf-Straßengel bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel.

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: Inbetriebnahme von Rasenmähern

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: lärmbelästigende Gartenarbeiten (insbesondere die Inbetriebnahme von Heckenscheren, Baumsägen und Kreissägen aller Art)

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.

In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

Hundekot

Angaben der Gemeinde:
Im gesamten Gemeindegebiet sind Spender für Hundekotsackerl und Abfallbehälter aufgestellt. Die Hundekotsackerl sind zur freien Entnahme.

Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentren der Gemeinde

  • Abfallsammelzentrum Gratwein-Straßengel
    Gewerbepark 10
    8111 Gratwein-Straßengel
Öffnungszeiten für Bürger aus dem Ortsteil Judendorf-Straßengel:
  • März bis Oktober
    • jeden ersten Freitag im Monat von 8 bis 19 Uhr
  • November bis Februar
    • jeden ersten Freitag im Monat von 13 bis 19 Uhr
Öffnungszeiten für Bürger aus dem Ortsteil Gratwein:
  • März bis Oktober
    • jeden dritten Freitag im Monat von 8 bis 19 Uhr
  • November bis Februar
    • jeden dritten Freitag im Monat von 13 bis 19 Uhr
Fällt der Freitag auf einen Feiertag, so besteht am darauf folgenden Freitag zu den oben angeführten Öffnungszeiten die Abgabemöglichkeit.
Die ASZ-Servicekarte muss bei jeder Entsorgung im ASZ mitgebracht und vorgewiesen werden. Anlieferungen ohne Vorlage der Karte können nicht entgegengenommen werden. Bei Verlust oder Beschädigung der ASZ-Servicekarte ist umgehend mit der Buchhaltung der Gemeinde Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall wird eine Ersatzkarte gegen einen Kostenersatz von 5 Euro ausgestellt. Die Weitergabe Ihrer ASZ-Servicekarte an Unbefugte für kann für Sie Kosten verursachen. Das ASZ-Personal ist im Falle einer missbräuchlichen Verwendung angewiesen, die Karte unverzüglich einzuziehen.
Die Tierkörpersammelstelle im ASZ hat durchgehend geöffnet. Die Entleerung durch die TKV findet jeden Donnerstag Nachmittag statt. Das Ablagern von Schlachtabfällen und Tierkadavern außerhalb der Kühlanlage ist strengstens verboten.
Für die Entsorgung von Schlachtabfällen und Tierkadavern über 30 kg ist die Tierkörperverwertung unter der Telefonnummer +43 3452/2510 anzufordern.
  • Abfallsammelzentrum Eisbach-Rein
    Rein 5
    8103 Gratwein-Straßengel

Öffnungszeiten für Bürger aus dem Ortsteil Eisbach:
  • Dienstag

    • 7 bis 10 Uhr

  • Donnerstag

    • 16 bis 19 Uhr

Die Tierkörpersammelstelle ist wochentags von 7 bis 7:30 Uhr geöffnet.
  • Die Sperrmüllsammeltage für den Ortsteil Gschnaidt entnehmen sie bitte dem aktuellen Müllabfuhrplan der Gemeinde.

Kontaktdaten der Gemeinde

Marktgemeindeamt Gratwein-Straßengel
Hauptplatz 1
8112 Gratwein-Sraßengel

Telefon: +43 3124 51300
Fax: +43 3124 51300-800
E-Mail: gde@gratwein-strassengel.gv.at

Homepage

Parteienverkehrszeiten:

Gemeindeämter Gratwein und Judendorf:

  • Dienstag und Donnerstag
    • 8 bis 12 Uhr 
    • 14 bis 17 Uhr
  • Freitag
    • 8 bis 12 Uhr

Bürgerservicestelle Ortsteil Eisbach:

  • Dienstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 17 Uhr
  • Donnerstag
    • 14 bis 17 Uhr
  • Freitag
    • 8 bis 12 Uhr

Bürgerservicestelle Ortsteil Gschnaidt:

  • Mittwoch
    • 8 bis 12 Uhr
  • Freitag
    • 14 bis 19 Uhr

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion