Hilfe bei Problemen – kartenbasierte Bürgerkarte

Hinweis

Alle seit 1. Oktober 2019 neu ausgegebenen e-cards verfügen über keine Bürgerkartenfunktion mehr.

Allgemeines

Bei Problemen mit der Anmeldung mit der kartenbasierten Bürgerkarte, wenden Sie sich bitte direkt an die Serviceline Digitales Amt unter der Telefonnummer 01 71123 884466 (Montag bis Freitag 8:00-16:00 Uhr). Bei Verlust oder Diebstahl wenden Sie sich bitte an die 24-Stunden-Hotline unter der Telefonnummer01 715 20 60.

PIN-Codes vergessen

Bestellen einer neuen e-card (die alte Bürgerkarte wird automatisch widerrufen):

  • Online-Formular e-card Bestellung bzw.
  • e-card-Servicenummer: 050 124 33 11

Die Krankenschein-Funktion der e-card ist davon nicht betroffen und bleibt in jedem Fall weiterhin aufrecht.

Fehlermeldung: "Bürgerkarte ist gesperrt"

Wenn eine der beiden PINs 10 mal hintereinander falsch eingeben wurde, sperrt sich die Bürgerkarte auf der e-card selbst. (Ausnahme: Bei e-cards G2 darf die Signatur-PIN höchstens 3 mal falsch eingegeben werden.) Die e-card kann danach nicht mehr aktiviert werden.

Neuerliche Aktivierung:

  • Online-Formulare e-card Bestellung bzw.
  • e-card-Servicenummer: 050 124 33 11

Die Bürgerkarte auf der e-card kann jederzeit deaktiviert und damit widerrufen werden.

Die Krankenschein-Funktion der e-card ist davon nicht betroffen und bleibt in jedem Fall weiterhin aufrecht.

Fehlermeldung: "Zu Ihren auf der e-card gespeicherten Daten (Name, Geburtsdatum und Geschlecht) wurde im Zentralen Melderegister des BMI keine Person gefunden"

Vergleichen der Schreibweise des Namens auf der e-card mit der Meldebestätigung. Wenn keine Meldebestätigung bei der Hand ist, kann auch ein polizeilicher Ausweis herangezogen werden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis). Um eine Bürgerkarte aktivieren zu können, müssen die Namen genau übereinstimmen.

  • Richtigstellung des Namens auf der e-card: Zuständig ist der Krankenversicherungsträger (Sozialversicherungsträger); für Rückfragen e-card-Servicenummer: 050 124 33 11
  • Richtigstellung des Namens im Zentralen Melderegister (siehe Meldebestätigung bzw. Ausweis): Zuständig ist das Gemeindeamt/Magistrat; in Wien das Magistratische Bezirksamt

 Weitere ausführliche Informationen auf oesterreich.gv.at

Nutzung der kartenbasierten Bürgerkarte

Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen