Wiederauffindung eines verlorenen/gestohlenen Reisepasses

Hinweis

Wer einen Reisepass beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.

Die Wiederauffindung eines Reisepasses muss umgehend der Passbehörde gemeldet werden.

Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.

Achtung

Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Reisepass verloren" und "Reisepass gestohlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen (→ BMEIA)

Rechtsgrundlagen

§ 10aAbsPassgesetz (PassG)

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres