Regierungsvorlage: Zweites EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz

Es sollen unionsrechtliche Vorgaben zur Herstellung der Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in nationales Recht sowie zur Einrichtung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) umgesetzt werden.

  • Einlangen im Nationalrat: 15. Oktober 2025
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Stärkung der inneren Sicherheit, Verhinderung illegaler Einwanderung und Schutz der öffentlichen Gesundheit
  • Stärkere Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität

Inhalt

  • Festlegung der zentralen Zugangsstelle gemäß Art. 50 der ETIAS -Verordnung
  • Festlegung der nationalen ETIAS-Stelle gemäß Art. 8 der ETIAS -Verordnung
  • Schaffung von Datenübermittlungsbestimmungen für ETIAS Daten
  • Festlegung des Rechtsmittels der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht bei Verweigerung, Aufhebung oder Annullierung einer Reisegenehmigung
  • Entfall der derzeit bestehenden Visumpflicht für visumbefreite Drittstaatsangehörige, die in das Bundesgebiet einreisen, um ein einer Beschäftigung als Saisonier von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nachzugehen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit diesem Gesetzesvorhaben sollen das EU – Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG), das Polizeikooperationsgesetz (PolKG), das Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-G), das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), das Grenzkontrollgesetz (GrekoG), das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StBG) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) geändert werden (Zweites EU-Informationssysteme–Anpassungsgesetz). Dadurch sollen die erforderlichen Adaptierungen vorgenommen werden, um einen Rahmen zur Herstellung der Interoperabilität der teils bereits bestehenden, teils noch einzurichtenden EU-Informationssysteme zu schaffen und ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) einzurichten. Die zugrunde liegenden EU-Verordnungen sind unmittelbar anwendbar und bedürfen daher keiner Umsetzung in innerstaatliches Recht. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen vereinzelt erforderliche Anschluss- und Durchführungsbestimmungen im nationalen Recht geschaffen werden.

Für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen sind vier EU-weite Komponenten vorgesehen: das Europäische Suchportal (ESP), ein gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten (sBMS), ein gemeinsamer Speicher für Identitätsdaten (CIR) und ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID). Diese Interoperabilitätskomponenten erstrecken sich auf die einzelnen EU-Informationssysteme. Das ESP wird künftig den mitgliedstaatlichen Behörden und Stellen der Union einen raschen, unterbrechungsfreien, effizienten, systematischen und kontrollierten Zugang zu den EU-Informationssystemen, den Europol-Daten und den Interpol-Datenbanken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und nach Maßgabe ihrer, in den jeweiligen EU-Verordnungen festgelegten, Zugangsrechten ermöglichen.

Was die Einrichtung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) betrifft, so müssen sich visumsbefreite Drittstaatsangehörige zukünftig bei der Einreise in den Schengen-Raum registrieren. Damit kann überprüft werden, ob mit deren Anwesenheit im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ein Risiko für die Sicherheit, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden ist. Zu diesem Zweck wird EU-weit eine Reisegenehmigung eingeführt. Anträge werden vollautomatisiert vom ETIAS-Zentralsystem bearbeitet, indem Datenbanken von Europol, Interpol sowie bestehenden und zu schaffenden EU-Informationssystemen abgefragt werden. Ergeben sich daraus keine Treffer, wird automatisch eine Reisegenehmigung erteilt. Über die Anträge soll eine im Innenministerium einzurichtende nationale ETIAS-Stelle entscheiden. Beschwerden gegen Entscheidungen der nationalen ETIAS-Stelle sollen beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden können. 

Im Zuge der Einführung des ETIAS soll zudem die derzeitige Visumspflicht für visumbefreite Drittstaatsangehörige entfallen, die in Österreich als Saisonarbeitskräfte bis zu 90 Tage tätig sind.

Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 15.10.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion