Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2019
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in der Steiermark vom 24. November 2019.
Bei der Landtagswahl in der Steiermark 2019 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens
- am Wahltag, dem 24. November 2019, ihren 16. Geburtstag hatten und
- am Stichtag, 23. September 2019
- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark hatten und
- wegen einer gerichtlichen Verurteilung nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
Präsenz- und Zivildiener waren in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie vor der Einberufung/der Zuweisung ihren Hauptwohnsitz hatten, außer sie hatten ihren Hauptwohnsitz während des Präsenz- oder Zivildienstes verlegt.
An der Landtagswahl in der Steiermark 2019 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Hinweis
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei der Steiermärkischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Weiterführende Links
Steiermärkische Landtagswahl 2019 (Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung 2004
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