Allgemeines zu Wohnung an Touristen vermieten

Soll die Eigentumswohnung oder die Mietwohnung kurzzeitig zu touristischen Zwecken vermietet werden (z.B. über Internetplattformen wie Airbnb, Wimdu, 9flatsetc.), sind verschiedene – hier nur überblicksartig dargestellte – Regelungen zu beachten.

Dies betrifft beim Vermieten der Mietwohnung beispielsweise mietrechtliche Regelungen.

Soll die Eigentumswohnung an Touristinnen/Touristen vermietet werden, muss davor insbesondere die Widmung der gegenständlichen Wohnung beachtet werden.

Unter anderem darf auch die Anwendbarkeit von steuerlichen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) und gewerberechtlichen Vorschriften nicht außer Betracht gelassen werden.

Darüber hinaus besteht bei der Vermietung einer Wohnung an Touristinnen/Touristen unter Umständen die Pflicht, eine Fremdenverkehrsabgabe (Ortstaxe) abzuführen und ein Gästeverzeichnis aufzulegen.

Letzte Aktualisierung: 17. März 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion