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Verordnungen

  • Das Dokument ist eine offizielle Bekanntmachung bezüglich der Abfallverordnung der Gemeinde Deutsch Gorlitz. Es skizziert die allgemeinen Vorschriften für die Abfallentsorgung und die spezifischen Bestimmungen für die Abfallsammlung im Gemeindegebiet. Die Gemeinde hat ein Abfallsammelsystem gemäß den Prinzipien der Abfallvermeidung und der Nähe etabliert.
    Abfuhrordnung_ab_2018
  • Das Dokument beschreibt eine Gemeindeverordnung zur Registrierung von Hundebesitz, basierend auf Finanzgesetzen und lokalen Statuten. Es besagt, dass das Halten eines Hundes über drei Monate in Gemeindegebieten eine Registrierung erfordert. Ausnahmen umfassen Diensthunde, Forst- und Jagdhunde, Blindenführhunde und Hunde, die für blinde oder behinderte Personen ausgebildet sind. Der Besitzer muss den Nachweis des Hundealters erbringen.
    Hundeabgabenordnung
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Deutsch Gorlitz hat am 22.11.2017 gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955 die folgende Kanalabgabenordnung beschlossen. Die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Deutsch Gorlitz unterliegt einer Abgabe, die gemäß den Finanzvorschriften von 1948 und dem Kanalabgabengesetz 1955 berechnet wird. Der Einheitssatz für die öffentliche Kanalverbindung beträgt 7,5% des durchschnittlichen Laufmeters des öffentlichen Kanals, plus 12,26 für Schmutzwasserkanäle.
    Kanalabgabenordnung_ab_2018
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Deutsch Gorlitz hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 gemäß § 1 Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz - SIZWA die nachfolgende Verordnung beschlossen: Erster Teil: Gegenstand der Verordnung. Zweiter Teil: Ausnahme von der Abgabepflicht. Dritter Teil: Ausnahmen von der Abgabepflicht.
    Verordnung_Zweitwohnsitz-Wohnungsleerstandsabgabe
  • Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Deutsch Gortitz bezüglich einer Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabeerklärung für das Kalenderjahr, gemäß § 2 Abs. 2 Stmk. Der Steuersatz beträgt € 5,00.
    Wohnungsleerstand_Abgabeerklaerung_Deutsch_Goritz
  • Zweitwohnsitzabgabeerklaerung fuer das Kalenderjahr. Anschrift der Wohnung. Berechnung der Steuer basierend auf der Nutzung der Immobilie.
    Zweitwohnsitz_Abgabeerklaerung_Deutsch_Goritz
  • Dieses Dokument kündigt eine öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Straßenordnung an, basierend auf einer Entscheidung des Gemeinderats. Es enthält Details zu den Steuersätzen für Immobilien mit und ohne Wohnzweck. Die Grundsteuer wird pro Haushalt unabhängig von der Anzahl der Personen berechnet.
    Änderung_Abfuhrordnung_ab_2026
  • Die Gemeinde Deutsch Goritz hat am 16.12.2025 eine Änderung der Kanalabgabenordnung beschlossen. Die jährliche Kanalnutzungsgebühr beträgt 4 $, bestehend aus einer Grundgebühr von 324,44 € und zusätzlichen Gebühren basierend auf der Bruttogeschossfläche und Anzahl der Haushalte.
    Änderung_Kanalabgabeordnung_ab_2026
  • Das Bild zeigt ein Rechtsdokument über die Aufhebung von Verordnungen in den ursprünglichen Gemeinden Deutsch Goritz und Ratsendorf innerhalb der neuen Gemeinde Deutsch Goritz. Das Dokument legt fest, dass bestimmte Verordnungen weiterhin gelten.
    Überleitungsverordnung

Sonstige Verordnungen

  • Amtliche Bezirksverordnung für 2025 vom 7. Februar 2025. Sie behandelt Maßnahmen gegen eine Massenvermehrung des Fichtenborkenkäfers. Die Verordnung zielt darauf ab, die gefährliche Ausbreitung des Fichtenborkenkäfers zu verhindern und zu kontrollieren.
    1774268753609_Verordnung_BHSO_Vorkehrungen_gegen_Massenvermehrung_der_Fichtenborkenkaefer
  • Das Dokument behandelt die Newcastle-Krankheit (NCD) bei Geflügel, ihre Übertragung, Symptome bei betroffenen Tieren und die Übertragung auf Menschen. Es erwähnt die jüngsten Ausbrüche in europäischen Ländern und das potenzielle Risiko für Geflügelpopulationen in Österreich.
    1774269796854_Information_Tierseuchenlage_Newcastle_Disease__NCD__Stand_18-11-2025
  • Eine Ausgabe des Bezirks-Verordnungsblatts aus dem Jahr 2026. Es enthält eine Verordnung zur Kontrolle ansteckender Tierkrankheiten. Die Verordnung beschreibt Zonen, Beschränkungen und Strafen für schuldig Befundene.
    BVB_ST_SO_20260415_10 (Kopie)
  • Maul- und Klauenseuche (MKS) für Landwirte und Viehhändler. Es ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung der Klauentiere. Betroffene Tiere: Rinder, Büffel, Schafe, Ziegen, Schweine, Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Kamele, Schafe, Giraffen, Lamas und Alpakas, Elefanten.
    Merkblatt_Maul_und_Klauenseuche__MKS__Landwirte_und_Viehhaendler-1
  • Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie erneut auf die bequeme und effiziente Möglichkeit hinweisen, Fetttierabholungen über unser Onlineformular anzumelden. Diese Möglichkeit hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen. Wir möchten Sie ermutigen, von diesem Angebot weiterhin Gebrauch zu machen, um die Abläufe für Sie und uns noch reibungsloser zu gestalten.
    PUREA_Information_Falltiermeldungen_Anmeldung_Falltieraholung_Onlineformular_ab_Jaenner_2025-1
  • Eine Karte zeigt einen blauen Kreis, der Teile der Stadt abdeckt, einschließlich Straßen, Häuser und einen See. Das Gebiet ist von grünen Feldern umgeben.
    Sperrzone
  • Das Bild beschreibt den Registrierungsprozess für Bürger mit spezifischen Markierungen, einschließlich kostenloser Prävention, verkehrsfreiem Feiertag für alle, Personalmangel bei kritischen Polizeidiensten, Transparenz im Parlament und obligatorische Nationalratspräsidentenwahl. Das Wahlrecht kann innerhalb des vom Innenminister festgelegten Registrierungszeitraums vom 15. Juni 2026 bis 22. Juni 2026 ausgeübt werden.
    Verlautbarung - Volksbegehren
  • Die 22. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Südsteiermark vom 26. Juni 2024 verbietet das Entzünden von Feuern und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr. Dies basiert auf § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBI. Nr. 440/1975, und tritt am 26. Juni 2024 in Kraft.
    Waldbrand-VO
  • Ein Dokument zur Anmeldung für ein Seminar über Hundebesitz. Das Seminar ist für den 12. Juni 2026 von 14:00 bis 18:00 Uhr geplant. Der Veranstaltungsort ist das Bezirksamt Südoststeiermark, Bismarckstraße 11-13. Die Anmeldegebühr beträgt 83,60 Euro. Kontaktieren Sie Mirjam Neubauer für die Anmeldung.
    an GMDn - Seminar am 17_04_2026_Gemeinde Deutsch Goritz

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