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Verordnungen

  • Das Dokument ist eine offizielle Bekanntmachung bezüglich der Abfallverordnung der Gemeinde Deutsch Gorlitz. Es skizziert die allgemeinen Vorschriften für die Abfallentsorgung und die spezifischen Bestimmungen für die Abfallsammlung im Gemeindegebiet. Die Gemeinde hat ein Abfallsammelsystem gemäß den Prinzipien der Abfallvermeidung und der Nähe etabliert.
    Abfuhrordnung_ab_2018
  • Das Dokument beschreibt eine Gemeindeverordnung zur Registrierung von Hundebesitz, basierend auf Finanzgesetzen und lokalen Statuten. Es besagt, dass das Halten eines Hundes über drei Monate in Gemeindegebieten eine Registrierung erfordert. Ausnahmen umfassen Diensthunde, Forst- und Jagdhunde, Blindenführhunde und Hunde, die für blinde oder behinderte Personen ausgebildet sind. Der Besitzer muss den Nachweis des Hundealters erbringen.
    Hundeabgabenordnung
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Deutsch Gorlitz hat am 22.11.2017 gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955 die folgende Kanalabgabenordnung beschlossen. Die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Deutsch Gorlitz unterliegt einer Abgabe, die gemäß den Finanzvorschriften von 1948 und dem Kanalabgabengesetz 1955 berechnet wird. Der Einheitssatz für die öffentliche Kanalverbindung beträgt 7,5% des durchschnittlichen Laufmeters des öffentlichen Kanals, plus 12,26 für Schmutzwasserkanäle.
    Kanalabgabenordnung_ab_2018
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Deutsch Gorlitz hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 gemäß § 1 Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz - SIZWA die nachfolgende Verordnung beschlossen: Erster Teil: Gegenstand der Verordnung. Zweiter Teil: Ausnahme von der Abgabepflicht. Dritter Teil: Ausnahmen von der Abgabepflicht.
    Verordnung_Zweitwohnsitz-Wohnungsleerstandsabgabe
  • Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Deutsch Gortitz bezüglich einer Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabeerklärung für das Kalenderjahr, gemäß § 2 Abs. 2 Stmk. Der Steuersatz beträgt € 5,00.
    Wohnungsleerstand_Abgabeerklaerung_Deutsch_Goritz
  • Zweitwohnsitzabgabeerklaerung fuer das Kalenderjahr. Anschrift der Wohnung. Berechnung der Steuer basierend auf der Nutzung der Immobilie.
    Zweitwohnsitz_Abgabeerklaerung_Deutsch_Goritz
  • Dieses Dokument kündigt eine öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Straßenordnung an, basierend auf einer Entscheidung des Gemeinderats. Es enthält Details zu den Steuersätzen für Immobilien mit und ohne Wohnzweck. Die Grundsteuer wird pro Haushalt unabhängig von der Anzahl der Personen berechnet.
    Änderung_Abfuhrordnung_ab_2026
  • Die Gemeinde Deutsch Goritz hat am 16.12.2025 eine Änderung der Kanalabgabenordnung beschlossen. Die jährliche Kanalnutzungsgebühr beträgt 4 $, bestehend aus einer Grundgebühr von 324,44 € und zusätzlichen Gebühren basierend auf der Bruttogeschossfläche und Anzahl der Haushalte.
    Änderung_Kanalabgabeordnung_ab_2026
  • Das Bild zeigt ein Rechtsdokument über die Aufhebung von Verordnungen in den ursprünglichen Gemeinden Deutsch Goritz und Ratsendorf innerhalb der neuen Gemeinde Deutsch Goritz. Das Dokument legt fest, dass bestimmte Verordnungen weiterhin gelten.
    Überleitungsverordnung

Sonstige Verordnungen und Kundmachungen

  • Amtliche Bezirksverordnung für 2025 vom 7. Februar 2025. Sie behandelt Maßnahmen gegen eine Massenvermehrung des Fichtenborkenkäfers. Die Verordnung zielt darauf ab, die gefährliche Ausbreitung des Fichtenborkenkäfers zu verhindern und zu kontrollieren.
    1774268753609_Verordnung_BHSO_Vorkehrungen_gegen_Massenvermehrung_der_Fichtenborkenkaefer
  • Das Dokument behandelt die Newcastle-Krankheit (NCD) bei Geflügel, ihre Übertragung, Symptome bei betroffenen Tieren und die Übertragung auf Menschen. Es erwähnt die jüngsten Ausbrüche in europäischen Ländern und das potenzielle Risiko für Geflügelpopulationen in Österreich.
    1774269796854_Information_Tierseuchenlage_Newcastle_Disease__NCD__Stand_18-11-2025
  • Die Amerikanische Reblaus (ARZ), Überträger der gefährlichen Phytoplasmose „Grapevine flavescence dorée“ (GFD, Goldene Vergilbung der Rebe), wurde 2004 erstmals im Raum Klöch und St. Anna am Aigen gefunden. In den ersten Jahren wurden nur erwachsene Zikaden (Adulte) beobachtet, zwischenzeitlich ist die ARZ in großen Teilen der Weinbaugebiete Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark heimisch geworden, d.h. sie überwintert als Ei und durchlebt alle fünf Larvenstadien bis zur adulten Zikade.
    ARZ-FD-Bekanntgabe-ARZ Strategie_2026
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    Einladung Gemeinderatssitzung 01.07.2026
  • Ankündigung für die nächste Absage des Hundeführerscheinseminars am 11. September 2026, von 14:00 bis 18:00 Uhr. Das Seminar wird vom Bezirkshauptmannschaft Südsteiermark in der Bismarckstraße 11-13 ausgerichtet. Die Anmeldegebühr beträgt 83,60 € pro Teilnehmer. Kontaktieren Sie Mirjam Neubauer für weitere Informationen.
    Hundekundeseminar am 11_09_2026_
  • Der erste Haushaltsvoranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Deutsch Goritz liegt zwei Wochen nach dem Datum dieser Kundmachung während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Vorschlagsentwurf innerhalb der Einreichungsfrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwände einzubringen.
    Kundmachung 1. Nachtragsvoranschlag 2026
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Deutsch Goritz hat einstimmig beschlossen, das Jagdrecht der Katastralgemeinde Deutsch Goritz gemäß § 24 Abs. 1 und 2 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. 23/1986 i.d.g.F., für die Jagdpachtperiode 01.04.2028 bis 31.03.2038 im Wege der freihändigen Verpachtung an die Jagdgesellschaft Deutsch Goritz zu einer jährlichen Pacht von € 1,50/ha - Land und forstwirtschaftlicher Preisindex tierischer Erzeugung Agrarpreisindex (API) x 227,8814ha zu verpachten.
    Kundmachung Jagdrecht 747-D-70-2026
  • Die Gemeinde Deutsch Goritz hat beschlossen, ein Jagdpachtvertrag für das Jagdgebiet Haselbach abzuschließen. Die jährliche Pacht beträgt 1.500 €/ha - Land- und Forstwirtschaftspreisindex multipliziert mit 192.3560. Der Jagdverein Haselbach-Weixelbach besteht aus den Mitgliedern Heimö Pölzl, Franz List, Harald List und Zenz Gottfried. Die Jagdsaison ist für jeden Grundjagdscheininhaber frei.
    Kundmachung Jagdrecht 747-H-73-2026
  • Die Gemeinde Deutsch Goritz hat am 11.05.2026 die Jagdpacht für die Katastralgemeinde Unter- und Oberspitz genehmigt. Die Jagdpachtperiode läuft vom 01.04.2028 bis 31.03.2038 und beinhaltet eine jährliche Pacht von € 1,50/ha - Land und Forstwirtschaflicher Preisindex tierische Erzeugung Agrarpreisindexes (API) x 440,6169. Mitglieder sind Stefan, Josef, Hermine und Franz Trümmer. Eigentümer haben 8 Wochen Zeit, Einwände mit nummerierten Formularen im Gemeindeamt einzureichen. Datum: 11.06.2026, unterzeichnet von DI David Tischler.
    Kundmachung Jagdrecht 747-UOS-71-2026
  • pdf-preview-image-6a2bbff68a4e118e3e482af2
    Kundmachung Jagdrecht 747-W-72-2026
  • Ein Bekanntmachung über die Aufstellung des Zusammenlegungsplanes. Das Zusammenlegungsverfahren gemäß § 31 des Steierm. Zusammenlegungsgesetzes 1982 ist zur Einsichtnahme frei zugänglich. Die Aufstellung ist vom 24.06.2026 bis einschließlich 08.07.2026 im Gemeindeamt der Marktgemeinde Straden verfügbar.
    Kundmachung Zusammenlegungsplan
  • Maul- und Klauenseuche (MKS) für Landwirte und Viehhändler. Es ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung der Klauentiere. Betroffene Tiere: Rinder, Büffel, Schafe, Ziegen, Schweine, Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Kamele, Schafe, Giraffen, Lamas und Alpakas, Elefanten.
    Merkblatt_Maul_und_Klauenseuche__MKS__Landwirte_und_Viehhaendler-1
  • Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie erneut auf die bequeme und effiziente Möglichkeit hinweisen, Fetttierabholungen über unser Onlineformular anzumelden. Diese Möglichkeit hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen. Wir möchten Sie ermutigen, von diesem Angebot weiterhin Gebrauch zu machen, um die Abläufe für Sie und uns noch reibungsloser zu gestalten.
    PUREA_Information_Falltiermeldungen_Anmeldung_Falltieraholung_Onlineformular_ab_Jaenner_2025-1
  • Die 22. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Südsteiermark vom 26. Juni 2024 verbietet das Entzünden von Feuern und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr. Dies basiert auf § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBI. Nr. 440/1975, und tritt am 26. Juni 2024 in Kraft.
    Waldbrand-VO
  • AMERIKANISCHER REBZIKADE: Erste Larven des dritten Larvenstadiums werden in dieser Woche (25. Kalendonwoche) im Zuge des Monitorings im Namen des Landes Steiermark erwartet. Die Larven können ab diesem Stadium die Quarantänebehandlung Grapevine flavescence dorée (GFD), Goldgelbe Vergilbung (GVD) verursachen. Da das Zikadenbefalldreifettbar ist sind somit Bekämpfungsmaßnahmen gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebe, LBGINr. 35/2010 idF LBGINr. 38/2026, im gesamten Verbreitungsgebiet durchzuführen.
    Warnmeldung_Weinbau_ARZ_02_20260615

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